Im Moment läuft eine Petition an die bayrische Landesregierung, Golf als Individualsport in Corona-Zeiten wieder freizugeben. Golfer in Bayern sind aufgerufen, diese Petition auf der Online-Plattform openpetition.de zu unterstützen. 24000 Unterschriften werden benötigt. Beim Schreiben dieses Blogpostes wurden 11 Prozent für das Quorum erreicht (2856 Stimmen).
In der Petition heißt es: „War der Individualsport Golf gemäß der 8. BayIfSMV vom 30.10.2020 noch erlaubt, so wurde bereits mit der 9. BayIfSMV vom 30.11.2020 der Golfsport quasi „durch die Hintertür“ verboten, indem die Nutzung aller Sportstätten ausnahmslos verboten wurde. Somit wurde zwar Golfen als Individualsport nicht verboten, aber den Golfspielern im wahrsten Sinn des Wortes „der Boden unter den Füßen weggezogen“, da diese nun mal zwingend einen geeigneten Platz benötigen und nicht auf Wald und Flur spielen können. Daran wurde mit der 10. BayIfSMV vom 08.12.2020 festgehalten.
Die Unterzeichnenden bitten Sie inständig, die derzeitige Regelung zur Schließung von Sportstätten individuell anzupassen und zu der Regelung vom 30.10.2020 gem. 8. BayIfSMV zurückzukehren. Hiermit ermöglichen Sie uns ca. 168.000 Bürgern in Bayern, die in Golfclubs engagiert und diesem Sport verfallen sind, weiterhin ihren Sport auszuüben und sorgen damit wesentlich für unsere Gesundheit.
Auszug 8. BayIfSMV vom 30. Oktober 2020, Teil 3 Sport und Freizeit, § 10 Sport:(1) 1 Die Ausübung von Individualsportarten ist nur allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands erlaubt… (3) Der Betrieb und die Nutzung … von anderen Sportstätten … ist nur für die in Abs. 1 Satz 1 … genannten Zwecke zulässig.“
Die Gründe für die Petition
Die Gründe für die Petition sind nachvollziehbar. So wird argumentiert:
„Es erschließt sich nicht, warum Golfen in Bayern eine Gefährdung der Gesundheit für die Menschen (egal ob aktiv oder passiv) darstellen soll, obwohl es doch in benachbarten Bundesländern Baden-Württemberg, Hessen und sogar Thüringen und Sachsen-Anhalt mit höheren Inzidenzen, nach Aussagen der dort Verantwortlichen gesundheitsfördernd ist und selbstverständlich zum Individualsport gehört für den auch Sportanlagen genutzt werden dürfen.
Die bayerischen Golfclubs und Golfplatzbetreiber haben es in den vorangegangenen Monaten eindrucksvoll unter Beweis gestellt, dass sie durchaus in der Lage sind, ihren Betrieb auf die besondere Situation anzupassen und haben in Übereinstimmung mit den Konzepten des BGVs und den jeweils gültigen Verordnungen der Landesregierung einen funktionierenden und coronagerechten Betrieb sichergestellt. Der Betrieb verlief reibungslos und die Golfer haben sich sehr diszipliniert und dem Sachverhalt angemessen verhalten. Es mussten meines Wissens nach keine Anlagen wegen Neuinfektionen geschlossen werden, noch gab es kritische Infektionsketten die auf das Golfspielen zurückzuführen waren.“
Warum Golf in Bayern wieder erlaubt werden muss
Es wird argumentiert:
• In zwölf Bundesländern ist es möglich den Sport auszuüben, obwohl die Inzidenzfälle höher bzw. nicht wesentlich geringer sind als in Bayern;
• Es gab keine Neuinfektionen und keine kritischen Ketten wegen Golf in den Monaten zuvor;
• Der Golfsport ist gerade in Bezug auf den Gesundheitsschutz mit einem zulässigen Spaziergang in freier Natur vergleichbar, wird ebenfalls „im freien Gelände“ ausgeübt und nicht auf einer eng begrenzten Sportstätte im eigentlichen Sinne;
• Golfen ist Individualsport;
• Golf ist hygienisch und sicher und kontaktlos
• keine Gruppenbildung , Spielen nur in 2er Flights;
• Golfen ist Bewegungssport und somit in jeder Intensivität gesundheitsfördernd;
• Golfen schadet keinen, nicht golfspielenden Mitbürger und ist somit solidarisch;
• Restaurant, Clubhäuser, Umkleideräume, Duschen, Caddieräume,…bleiben geschlossen;
• Hygienestationen stehen zur Verfügung; Maskenpflicht und Abstand können sichergestellt werden.“