Die Golfplätze in Bayern bleiben erst einmal aufgrund Corona geschlossen. Aufgrund der „Neunten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung“ vom 30. November (9. BayIfSMV) müssen die Golfplätze in Bayern schließen. In der Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung wird ausdrücklich von Sportstätten gesprochen und der Golfplatz ist nun einmal eine Sportstätte. Die Sperrung beinhaltet neben dem Platz auch die Driving Range sowie sämtliche Übungsbereiche.
Zwar ist das Spielen auf den Plätzen seit einigen Tagen und wohl auch auf absehbare Zeit witterungsbedingt ohnehin nicht möglich.